Mit einem normalen E-Rad, das bis maximal 25km/h unterstützt darf und muss man Radwege benutzen, so wie jedes andere Fahrrad (dieser Typ E-Rad gilt nach StVO als normales Fahrrad).
Schnelle Elektrofahrräder gelten als Leichtkrafträder und dürfen innerorts nicht auf Radwegen gefahren werden – siehe Rechte und Pflichten hier.
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