Lastenräder sind im kommen und besonders in Kombination mit Elektromotor eignen sie sich für viele Einsatzzwecke- sowohl für große Einkäufe, Transport von Kindern aber auch für den Wirtschftsverkehr sind sie eine unkomplizierte, sichere und günstige Alternative.
Aber wie groß darf ein Lastenrad sein, wo muss man damit fahren? Wie viele Menschen darf man transportieren? Wie schwer darf es sein? Alle diese Fragen sind bei vielen nicht recht bekannt… der e-Rad Hafen hat die wichtigsten Regeln zusammengestellt, mit Sorgfalt aber ohne Gewähr 🙂
Letzte Woche hatte ich hier die anstehende Diskussion um Elektroräder beim Verkehrsgerichtstag (VGT) 2012 vorgestellt. Nun die Resultate des Workshops sind seit Freitag bekannt. Erfreulich ist, dass der Arbeitskreis IV fordert, E-Räder bis 25km/h Unterstützungsgrenze, mit 250W max. Nenndauerleistung weiter als Fahrräder zu behandeln. Das soll auch gelten, wenn die Räder eine Anfahrhilfe bis 6km/h haben. Ein Helm sei, wie auf dem klassischen Rad, zu empfehlen, ebenso eine Haftpflichtversicherung. Eine Helmpflicht wird jedoch nicht gefordert.
Auch von einer generellen Versicherungspflicht ist nicht die Rede, allerdings soll das Unfallgeschehen mit E-Rädern gesondert erfasst werden. Bei Häufung von Unfälle mit E-Rädern soll der Gesetzgeber eingreifen. Kinder bis zum Alter von 14 Jahren sollen übrigens nicht mit dem E-Rad fahren.
Schnelle E-Räder (mit Unterstützung bis maximal 45km/h) sollen in Zukunft wie Leichtkrafträder behandelt werden. Das bedeutet eine Helmpflicht soll eingeführt werden. Geeignete Helme sollen von der Industrie entwickelt werden.
Fazit
Man kann sagen „noch mal gut gegangen“ . Die diskutierten Regelungen bleiben weit gehend so, wie sie waren. Das ist gut so. Die Begrenzung auf 250W wird beibehalten, das wird einige in der Industrie ärgern, da es scheinbar für importierte Räder ein Problem sein kann. An sich würde die Begrenzung der Geschwindigkeit auch reichen, die Leistungsregulierung ist an sich unnötig.
Die Wunschforderung, die ich hier letzte Woche formuliert habe: Tempo 30 für alle! – also dass der VGT im Sinne der Radfahrenden Tempo30 für Kraftfahrzeuge in Städten fordert und simultan die Unterstützungsgrenze für normale E-Räder von 25 auf 30km/h erhöht, ist dagegen nicht erhört worden. Schade.
Stattdessen wird weiter schwadroniert, die Radfahrenden sollen doch Helme tragen und sich versichern – nach dem Motto: Die gefährdeten sollen sich schützen, statt die Haupt-Gefahrenquelle (Tonnen schwere Autos mit Tempo 50+ in der Stadt) bspw. mit Tempo30 ins Visier zu nehmen.
Dieser Denkansatz ist leider immer noch die Norm und vom VGT war keine Änderung daran zu erwarten. Das muss von anderen kommen.
EMPFEHLUNG Arbeitskreis VI Pedelec, Segway, Bierbike : Lust oder Last?
1. Der Gesetzgeber wird aufgefordert zu regeln, dass Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem
elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt
ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit
progressiv verringert und beim Erreichen von 25 km/h oder beim Abbruch des Mittretens
unterbrochen wird, auch dann Fahrräder sind, wenn sie über eine Anfahr- oder Schiebehilfe
bis 6 km/h verfügen. Auch den Fahrenden dieser Pedelecs 25 wird das Tragen von
Fahrradhelmen und der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.
2. Der Arbeitskreis stellt fest, dass Pedelecs für die Benutzung durch Kinder unter 14 Jahren nicht geeignet sind.
3. Der Gesetzgeber wird aufgefordert zu regeln, dass schnelle Pedelecs mit einer Unterstützung der Radfahrenden bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h insbesondere in
Hinblick auf Fahrerlaubnisrecht, Helmtragepflicht und Zulassungsrecht als Kleinkrafträder zu behandeln sind. Die Industrie wird aufgefordert, hierfür zeitnah geeignete Helme zu entwickeln.
4. Der Arbeitskreis fordert die Bundesregierung auf, sich für die Beibehaltung der 250-Watt- Begrenzung in der neuen europäischen Betriebserlaubnisverordnung einzusetzen.
5. Die Beteiligung der Pedelecs an Verkehrsunfällen ist bei der Unfallaufnahme gesondert zu erfassen und wissenschaftlich auszuwerten. Sofern sich eine überproportionale Unfallbeteiligung ergibt, hat der Gesetzgeber kurzfristig erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.
6. Der Arbeitskreis ist der Auffassung, dass Fahrzeuge, wie sogenannte Bierbikes, die offensichtlich überwiegend dem Alkoholkonsum und nicht der Fortbewegung dienen, einer Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung öffentlicher Straßen bedürfen. Der Arbeitskreis fordert, eine bundeseinheitliche Verwaltungspraxis dazu zu schaffen.
Gerade gestern habe ich einem Forumsbeitrag bei Pedelec-Forum.de gelesen, wie wichtig es ist einen Helm beim E-Fahrrad fahren zu tragen und dass das unbedingt zu empfehlen sei (hier)… Es stimmt, ein Helm kann schlimme Kopfverletzungen vermeiden und jede schwere Kopfverletzung ist eine zu viel. Deshalb sollte jeder und jede einen Helm tragen, der das gerne möchte und sich damit sicherer fühlt.
Die Hannelore Kohl Stiftung (HKS) setzt sich anknüpfend daran seit Jahren für eine Helmpflicht für Fahrradfahrer ein. Die HKS befasst sich nämlich mit Schäden des Zentralen Nervensystems (ZNS) hervorgerufen durch Unfälle. Auch der ADAC empfiehlt Fahrradhelme immer wieder (bspw. ADAC Publikation Zur Sache: Helmpflicht für Radfahrer).
Den Anteil der Fahrradfahrer (incl. Fußgänger) an den Unfallopfern mit Hirnverletzungen gibt die HKS mit 1% an, 26% entfallen auf Pkw. Das steht im HKS Jahresbericht 2004, Seite 15, Download hier (@Antoine – danke für die Zusendung des Berichts):
Natürlich: Pkw haben in Deutschland eine wesentlich höhere Kilometer-Leistung, als Fußgänger und Fahrrad zusammen. Wie hoch, kann man herausfinden, wenn man sich die Studie Mobilität in Deutschland (MiD) anschaut- für das Jahr 2002 gibt sie an, dass insgesamt 57% der Personenkilometer mit dem Auto zurückgelegt werden, 6% entfallen auf Radfahrerinnen und Fußgänger, also knapp ein Verhältnis von etwa 10:1.
So, und nun etwas Mathematik: Wenn 26 mal mehr schwere Kopfverletzungen im Auto passieren und Pkw zehn mal mehr Kilometerleistung leisten. Was ist dann gefährlicher: Ein Kilometer Autofahren oder ein Kilometer Radfahren bzw. laufen?
Es ist pro gefahrenen Kilometer 2,6 mal wahrscheinlicher im Auto eine schwere Kopfverletzungen zu erleiden!
Selbst wenn man annimmt, dass alle schweren Kopfverletzungen auf die 3% Radfahren entfallen und kein einziger Fußgänger eine solche Verletzung erleidet (was definitiv nicht der Fall ist), dann ist die Wahrscheinlichkeit im Auto immer noch 1,3 mal höher.
Ich frage mich an der Stelle wirklich, warum der ADAC sich nicht um seine Stammklientel, die Autofahrer kümmert und Helme im Auto empfiehlt und warum die HKS wider ihrer eigenen Erkenntnisse so einseitig auf das Risiko von schwere Kopfverletzungen beim Radfahren abhebt…
Update 10/2014: Clevere Städte hat nach gerechnet und die These dieses Beitrags mit neueren Zahlen bestätigt: Hier geht’s zum Beitrag.
Eine weitere Studie, die noch genauer als die HKS zeigt, wie ökonomisch sinnvoll Helme für Autofahrende wären, wird auf Copenhagenize diskutiert.
p.s.: In den neueren Jahresberichten der HKS findet sich die Statistik der Anteile Hirnverletzungen nach Verkehrsmittel nicht mehr, deshalb die alten Zahlen. Die Frage warum die HKS diese Statistik nicht mehr veröffentlicht muss man sich selbst beantworten.
Auch wenn Elektroradfahren* nicht so gefährlich ist, wie viele denken: Genau wie normale Radler sind E-Rad Fahrer „schwache Verkehrsteilnehmer“ und bei Unfällen erhöhter Gefahr ausgesetzt. Es gibt allerdings einige einfache Verhaltens-Tipps, mit denen sich jeder mit dem Elektrofahrrad im Verkehr sicherer bewegen kann:
Besondere Vorsicht bei schnellen E-Rädern: Andere Verkehrsteilnehmer können die Beschleunigung schwer einschätzen, zudem ist der Anhalteweg wegen der höheren Tempi deutlich länger, als der eines konventionellen Fahrrads. Daher: besonders aufmerksam sein, vorausschauend fahren und das Tempo stets den Verhältnissen und eigenen Fähigkeiten anpassen.
Vermeintlich gefährliche Verkehrssituationen können mit etwas Vorbereitung leicht umgangen werden: Routen durch Neben- und Wohnstraßen, freigegebene Grünanlagen oder an Flüssen sind sicherer und bieten mehr Entspannung als die Fahrt auf den Hauptverkehrsstraßen. Manchmal sind die „ruhigeren“ Umwege sogar schneller, wenn sie etwa Ampelkreuzungen umgehen
vorausschauendes Fahren d.h. den Überblick über das Verkehrsgeschehen behalten und mögliche Fehler anderer Verkehrsteilnehmer mitdenken
Umschauen beim Abbiegen, Einbiegen, Queren und Wenden sowie die Suche nach dem Blickkontakt mit Autofahren bei diesen Aktionen
Zweiradfahrer werden aufgrund ihrer schmaleren Silhouette leichter übersehen. Um von anderen besser gesehen und wahrgenommen zu werden, sollte man im Verkehr selbstbewusst und dennoch defensiv fahren. Dazu gehören eine klare Gestik (Handzeichen beim Abbiegen oder Spurwechsel), helle Kleidung sowie eine gute Lichtausrüstung
Achtung bei rechts abbiegenden LKW, die sehen Radler oftmals nicht
Abgesehen davon zeigt sich häufig, dass die Zahl der Fahrradunfälle bei gestiegenen Radverkehrsaufkommen sinkt (das gilt z.B. für Österreich) – Wenn also (noch) mehr Menschen Rad und Elektrorad fahren, wird der Verkehr für alle sicherer:
Je mehr Radfahrer auf den Straßen unterwegs sind, desto eher werden sie im Straßenbild auch erwartet und als gleichberechtige Verkehrsteilnehmer wahrgenommen.
* Die hier gemeinten Elektrofahrräder werden häufig auch als Pedelecs bezeichnet. Wir finden den Begriff Elektroräder auf Dauer allerdings sinnvoller, weil er sich selbst erklärt.
Ausführliche Informationen zu rechtlichen Regelungen finden sich in der Broschüre: DVR (2010):
Alle im Blick – Regelungen zum Radverkehr. Dowbload auf den Seiten des DVR.
Mit einem normalen E-Rad, das bis maximal 25km/h unterstützt darf und muss man Radwege benutzen, so wie jedes andere Fahrrad (dieser Typ E-Rad gilt nach StVO als normales Fahrrad).
Schnelle Elektrofahrräder gelten als Leichtkrafträder und dürfen innerorts nicht auf Radwegen gefahren werden – siehe Rechte und Pflichten hier.
Ein normales Elektrofahrrad fährt mit Unterstützung maximal 25km/h, ab dann schaltet der Motor sich ab. Höhere Geschwindigkeiten werden dann nur noch per Pedalkraft erreicht. Es gilt nach StVO als Fahrrad. Schnelle E-Räder oder (auch „schnelle“ S-Pedelecs genant), unterstützen bis maximal 45km/h.
Auf einem normalen Elektrofahrrad (Unterstützung bis 25km/h) ist ein Helm keine Pflicht, es bleibt einem wie beim Fahrradfahren selbst überlassen einen Helm zu tragen oder nicht.
Nur für schnellere Modelle, deren Motor sich erst ab einer Geschwindigkeit von 45 Stundenkilometern abschaltet, ist je nach Betriebserlaubnis ein Helm erforderlich.
p.s.: Die Frage, ob das Tragen von Radhelmen den Verkehr sicherer macht, ist in der Vekehrspolitik und Forschung stark umstritten.