Beleuchtung
Im Juli 2013 wurde die Dynamopflicht abgeschafft. Künftig dürfen Fahrräder und E-Räder ihre Beleuchtung entweder per Dynamo oder mit Batterie/Akku betreiben (Nennleistung mindestens 3 Watt und deren Nennspannung 6 Volt).
Schnelle E-Räder benötigen in jedem Fall eine Beleuchtung, die über den Akku gespeist wird.
Auf jeden Fall notwendig für Beleuchtung am E-Fahrrad, aber auch am klassischen Fahrrad ist das Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamt (KBA). Zu erkennen ist es an einer Wellenlinie, dem Buchstaben K und einer Zahlenfolge.
Musik in den Ohren
Es ist nach StVO grundsätzlich erlaubt, mit Kopfhörer während der Fahrt Musik zu hören, auch beim Elektrofahrrad. Die Lautstärke muss aber so sein, dass man den Verkehr noch hört.