Es ist bei den meisten Fluggesellschaften nicht möglich, die Akkus eines Elektrorads an Bord mitzunehmen, jedenfalls dann nicht wenn sie mehr als 100Wh Kapazität haben. Und das haben die meisten (hier mehr zur Berechnung der Kapazität). Am besten fragt man vorab nach.
Li-Ion Akkus gelten als Gefahrengut Klasse 9. Sie können bei Kurzschlüssen explodieren, und Brände erzeugen. Händler müssen sie sicher verpacken und mit einem dazugehörigen Testzertifikat verschicken.
Auch das Versenden mit der Post ist nicht problemlos, im Zweifel vorher beim Versandunternehmen fragen.
Hier mehr Details zusammen gestellt von Extra Energy.
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