Mit einem normalen E-Rad, das bis maximal 25km/h unterstützt darf und muss man Radwege benutzen, so wie jedes andere Fahrrad (dieser Typ E-Rad gilt nach StVO als normales Fahrrad).
Schnelle Elektrofahrräder gelten als Leichtkrafträder und dürfen innerorts nicht auf Radwegen gefahren werden – siehe Rechte und Pflichten hier.
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„Schnelle Elektrofahrräder gelten als Leichtkrafträder und dürfen innerorts nicht auf Radwegen gefahren werden.“
Würde ich umformulieren zu „und müssen nicht auf die Radwege“, was doch ein Vorteil ist da Radwege innerorts meist gefährlicher sind als die Straße, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Kritik_wegen_stark_erh.C3.B6hter_Unfallgefahr und http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Rw-risiko.png&filetimestamp=20040824194221